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Herzlich willkommen!
Auf dieser Seite können Sie eine Beteiligungsmeldung an die FMA senden.
Bitte beachten Sie, dass nach 20 Minuten ohne Aktivität die Verbinung zum Server aus Sicherheitsgründen getrennt wird.
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Kontaktdaten der meldenden Person: |
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Firmenname
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Titel
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Vorname*
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Nachname*
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Ihre
Emailadresse*
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E-Mailadresse wiederholen* |
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Telefonnummer* (Bitte in folgender Form angeben: +43 1 1234567) |
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Achtung: Die Punkte 3, 6 und 7 sind aus Sicht der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person - d.h. die direkt und indirekt gehaltenen Positionen - auszufüllen, auch wenn ausschließlich Tochterunternehmen Schwellen berührt haben. Die Aufschlüsselung der von den einzelnen Tochterunternehmen gehaltenen Positionen ist unter Punkt 8 anzuführen. Diese Herangehensweise soll dem Markt ermöglichen, das Gesamtbild über die Beteiligungshöhe in einer einzelnen Meldung zu erlangen.
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Einzumeldende Daten - Überblick |
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i
       
Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt. |
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1. Emittent* |
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Bitte geben Sie einen Emittenten an
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2. Grund der Mitteilungii
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Bitte geben Sie den Grund der Mitteilung ein
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3. Meldepflichtige Personiii
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4. Namen der Aktionäre (sofern es sich nicht um die unter Punkt 3 genannte Person handelt)v
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5. Datum der Schwellenberührungvi
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Mo. | Di. | Mi. | Do. | Fr. | Sa. | So. |
25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 1 |
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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6. Gesamtpositionen der meldepfichtigen Person
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7. Einzumeldende Daten - Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwellex
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Es muss zumindest ein Wert unter Punkt 7 (7.A, 7.B.1 oder 7.B.2) erfasst werden
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ISIN der Aktien |
Anzahl der Stimmrechte |
Direkt (§ 130 BörseG 2018) |
Indirekt (§ 133 BörseG 2018) |
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Aktien hinzufügen:
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Die ISIN und zumindest eine Anzahl der Stimmrechte muss befüllt sein
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ISIN der Aktien |
Anzahl der Stimmrechte |
Prozentanteil der Stimmrechte |
Direkt (§ 130 BörseG 2018) |
Indirekt (§ 133 BörseG 2018) |
Direkt (§ 130 BörseG 2018) |
Indirekt (§ 133 BörseG 2018) |
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7.A: Stimmrechte die zu Aktien gehören
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Art des Instruments |
Verfalldatum |
Ausübungsfrist |
Anzahl der Stimm- rechte, die erworben werden können |
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Finanz-/sonstiges Instrument hinzufügen (§ 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018):
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Es müssen alle Spalten des Finanzinstruments befüllt sein
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Art des Instruments |
Verfalldatum |
Ausübungsfrist |
Anzahl der Stimm- rechte, die erworben werden können |
Prozentanteil der Stimmrechte |
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7.B.1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 1
BörseG 2018xi
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Art des Instruments |
Verfalldatum |
Ausübungsfrist |
Physisches / Cash Settlement |
Anzahl der Stimmrechte |
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Finanz-/sonstiges Instrument hinzufügen (§ 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018):
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Es müssen alle Spalten des Finanzinstruments befüllt sein
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Art des Instruments |
Verfalldatum |
Ausübungsfrist |
Physisches / Cash Settlement |
Anzahl der Stimmrechte |
Prozentanteil der Stimmrechte |
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7.B.2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 2
BörseG 2018xii
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i
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Bitte ankreuzen, wenn die Meldung nach Ablauf der in § 130 Abs 1 BörseG vorgesehenen Meldefrist (spätestens nach 2 Handelstagen) gemacht wird.
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ii
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Beispiele für Sonstiges: freiwillige Meldungen, Ausübung und Verfall von Finanz-/sonstigen Instrumenten Abschluss von Syndikatsverträgen.
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iii
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Bitte mit dem Namen der obersten natürlichen oder juristischen Person befüllen, auch wenn ausschließlich Tochterunternehmen Schwellen berührt haben.
Im Falle von Syndikaten (§ 133 Z 1 BörseG) oder gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern (§ 133 Z 7 BörseG) fügen Sie bitte sämtliche Syndikatsparteien bzw Personen, die gemeinsam vorgehen, hinzu.
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iv
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Sitz ist der im zuständigen gesellschaftsrechtlichen Register (Ö: Firmenbuch) eingetragene Sitz.
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v
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Bitte nennen Sie jene Aktionäre, deren direkt gehaltene Stimmrechte (Aktien) der meldepflichtigen Person unter Punkt 3 nach § 133 BörseG zugerechnet werden.
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vi
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Falls Aktien erworben oder veräußert wurden, tragen Sie bitte das Datum des Verfügungsgeschäfts (Valutadatum) ein. Falls Finanz-/sonstige Instrumente erworben oder veräußert wurden, tragen Sie bitte das Datum des Verpflichtungsgeschäfts (zB: Handelstag, Vertragsabschluss) ein. Falls ausschließlich ein Tochterunternehmen, nicht aber die oberste kontrollierende Person eine Schwelle berührt, geben Sie bitte das jeweilige Datum an, zu dem das Tochterunternehmen die Schwelle berührt hat.
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vii
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Bitte tragen Sie die Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten ein. Das System wird die Anteile (%) basierend auf dieser Zahl automatisch berechnen, wenn Sie die einzelnen Positionen in den Punkten 7.A., 7.B.1. und 7.B.2. eintragen.
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viii
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Diese Positionen werden automatisch befüllt, wenn Sie die Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten und die Positionen in 7.A., 7.B.1. und 7.B.2. eintragen.
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ix
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Falls es zuvor keine Beteiligungsmeldung der meldepflichtigen Person (Punkt 3) gab, lassen Sie dieses Feld frei.
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x
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Bitte tragen Sie die Aktien und Finanz-/sonstigen Instrumente ein, die von der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person gehalten werden, auch wenn nur ein Tochterunternehmen eine Schwelle berührt hat.
Bei Syndikaten gem § 133 Z 1 BörseG tragen Sie bitte die zusammengerechnete Anzahl der durch alle Syndikatsparteien gehaltenen Aktien im Feld „Indirekt“ in Punkt 7.A. ein. In den Punkten 7.B.1. und 7.B.2. tragen Sie bitte die zusammengerechnete Anzahl der durch alle Syndikatsparteien gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente ein und geben Sie eine Aufschlüsselung nach Instrumenten.
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xi
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Beispiele: Call-Optionen, Futures/Forwards mit physischem Settlement. Mehrere Instrumente der gleichen Art, die lediglich unterschiedliche Zeitpunkte bezüglich des Verfalldatums oder der Ausübungsfrist aufweisen, können zusammengefasst werden. In diesem Fall geben Sie das früheste Datum mit 'ab [Datum]' und das späteste Datum mit 'bis [Datum]' an.
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xii
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Beispiele: Call-Optionen mit Barausgleich, CFD’s (contracts for difference). Mehrere Instrumente der gleichen Art, die lediglich unterschiedliche Zeitpunkte bezüglich des Verfalldatums oder der Ausübungsfrist aufweisen, können zusammengefasst werden. In diesem Fall geben Sie das früheste Datum mit 'ab [Datum]' und das späteste Datum mit 'bis [Datum]' pro Feld an.
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xiii
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Bei 'Volle Kette': Bitte beginnen Sie mit der obersten kontrollierenden natürlichen Person. Falls es keine kontrollierende natürliche Person gibt, beginnen Sie bitte mit der obersten kontrollierenden juristischen Person. Bitte befüllen Sie die ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) und Finanz-/sonstigen Instrumente (%) pro Person. Falls Personen direkt und indirekt (also zusammengerechnet) Positionen unterhalb der Eingangsmeldeschwelle (siehe Fußnoten xvi und xvii) halten, so muss jedenfalls der Name und das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ befüllt werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt (also zusammengerechnet) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält. Bitte beachten Sie die unten angeführten Beispiele zur Befüllung der Tabelle.
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xiv
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Falls Personen direkt und indirekt (also zusammengerechnet) Positionen unterhalb der Eingangsmeldeschwelle (siehe Fußnoten xvi und xvii) halten, so kann nur der Name und das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ befüllt werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt (also zusammengerechnet) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.
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xv
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Bitte wählen Sie die Ziffer jener Person aus, die die betreffende juristische Person der jeweiligen Zeile kontrolliert.
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xvi
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Bitte befüllen Sie die am Emittenten ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) der jeweiligen Person gem § 130 BörseG.
Falls die jeweilige Person weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält, beachten Sie bitte folgendes:
Die am Emittenten ausschließlich direkt gehaltenen Aktien sind jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 4% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Bitte beachten Sie jedoch: Gem § 130 Abs 1 BörseG können die Emittenten in ihrer Satzung zusätzlich noch eine Anteilsschwelle von 3% als relevante Eingangschwelle festsetzen. Als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung ist diese Satzungsbestimmung auf der Webseite des Emittenten zu veröffentlichen und der FMA mitzuteilen. In diesem Fall sind die ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) der jeweiligen Person jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 3% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.
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xvii
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Bitte befüllen Sie die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente (%) der jeweiligen Person gem § 131 BörseG.
Falls die jeweilige Person weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält, beachten Sie bitte folgendes:
Die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente sind jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 4% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Bitte beachten Sie jedoch: Gem § 130 Abs 1 BörseG können die Emittenten in ihrer Satzung zusätzlich noch eine Anteilsschwelle von 3% als relevante Eingangsschwelle festsetzen. Als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung ist diese Satzungsbestimmung auf der Webseite des Emittenten zu veröffentlichen und der FMA mitzuteilen. In diesem Fall sind die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente (%) der jeweiligen Person jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 3% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.
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Beispiele zur Befüllung von Punkt 8 (Kette der kontrollierten Unternehmen)
Beispiel 1:
Bitte befüllen Sie die Tabelle wie folgt:
Ziffer |
Name |
Direkt kontrolliert durch Ziffer |
Aktien |
Finanz-/sonstige Instrumente |
Total |
1 |
Max Mustermann |
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2 |
A AG |
1 |
6,00% |
2,00% |
8,00% |
3 |
B GmbH |
2 |
|
2,50% |
2,50% |
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Erklärung:
1. Zeile: Max Mustermann kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Max Mustermann hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Spalten frei.
2. Zeile: A AG wird direkt kontrolliert durch Max Mustermann (= Ziffer 1 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „1“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. A AG hält direkt 6% in Aktien und 2% in Finanzinstrumenten.
3. Zeile: B GmbH wird kontrolliert durch A AG (= Ziffer 2 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „2“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. B GmbH hält direkt 2,5% in Finanzinstrumenten. Da B GmbH direkt und indirekt in Aktien (§§ 130, 133 BörseG), in Finanz-/sonstigen instrumenten (§ 131) oder Total (§ 132) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält (siehe Fußnoten xvi und xvii), muss ihre Position nicht eingetragen werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch die Finanzinstrumente im Ausmaß von 2,5% einzutragen, auch wenn sie unter der Eingangsmeldeschwelle liegen.
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Beispiel 2:
Bitte befüllen Sie die Tabelle wie folgt:
Ziffer |
Name |
Direkt kontrolliert durch Ziffer |
Aktien |
Finanz-/sonstige Instrumente |
Total |
1 |
Max Mustermann |
|
|
|
|
2 |
Erika Musterfrau |
|
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3 |
A AG |
1 |
16,00% |
2,00% |
18,00% |
4 |
B GmbH |
3 |
|
2,50% |
2,50% |
5 |
X AG |
2 |
|
|
|
6 |
Y GmbH |
5 |
20,00% |
|
20,00% |
|
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Erklärung:
1. Zeile: Max Mustermann kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Max Mustermann hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
2. Zeile: Erika Musterfrau kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Erika Musterfrau hält direkt keine Aktien oder Finan-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
3. Zeile: A AG wird direkt kontrolliert durch Max Mustermann (= Ziffer 1 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „1“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. A AG hält direkt 16% in Aktien und 2% in Finanzinstrumenten.
4. Zeile: B GmbH wird kontrolliert durch A AG (= Ziffer 3 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „3“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. B GmbH hält direkt 2,5% in Finanzinstrumenten. Da B GmbH direkt und indirekt in Aktien (§§ 130, 133 BörseG), in Finanz-/sonstigen Instrumenten (§ 131) oder Total (§ 132) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält (siehe Fußnoten xvi und xvii), muss ihre Position nicht eingetragen werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch die Finanzinstrumente im Ausmaß von 2,5% einzutragen, auch wenn sie unter der Eingangsmeldeschwelle liegen.
5. Zeile: X AG wird direkt kontrolliert durch Erika Musterfrau (= Ziffer 2 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „2“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. X AG hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
6. Zeile: Y GmbH wird direkt kontrolliert durch X AG (= Ziffer 5 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „5“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. Y GmbH hält direkt 20% in Aktien.
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