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Herzlich willkommen!

Auf dieser Seite können Sie eine Beteiligungsmeldung an die FMA senden.

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Kontaktdaten der meldenden Person:

Firmenname  
Titel  
Vorname*    
Nachname*    
Ihre Emailadresse*    
  E-Mailadresse wiederholen*  
Telefonnummer* (Bitte in
folgender Form angeben:
+43 1 1234567)
   
Achtung: Die Punkte 3, 6 und 7 sind aus Sicht der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person - d.h. die direkt
und indirekt gehaltenen Positionen - auszufüllen, auch wenn ausschließlich Tochterunternehmen Schwellen berührt haben.
Die Aufschlüsselung der von den einzelnen Tochterunternehmen gehaltenen Positionen ist unter Punkt 8 anzuführen. Diese Herangehensweise
soll dem Markt ermöglichen, das Gesamtbild über die Beteiligungshöhe in einer einzelnen Meldung zu erlangen.

Einzumeldende Daten - Überblick

i
        Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.
1. Emittent*  
2. Grund der Mitteilungii



 
3. Meldepflichtige Personiii
     Vorname    
     Nachname    
4. Namen der Aktionäre (sofern es sich nicht um die unter Punkt 3 genannte Person handelt)v
5. Datum der Schwellenberührungvi
Drop Down Calendar
 
6. Gesamtpositionen der meldepfichtigen Person
Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A) Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2) Summe von
7.A + 7.B in %
Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittentenvii
Situation am Tag der Schwellenberührungviii
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar)ix % % %
 

7. Einzumeldende Daten - Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwellex

 
ISIN der Aktien Anzahl der Stimmrechte
Direkt
(§ 130 BörseG 2018)
Indirekt
(§ 133 BörseG 2018)
Aktien hinzufügen:
 

ISIN der Aktien Anzahl der Stimmrechte Prozentanteil der Stimmrechte
Direkt
(§ 130 BörseG 2018)
Indirekt
(§ 133 BörseG 2018)
Direkt
(§ 130 BörseG 2018)
Indirekt
(§ 133 BörseG 2018)
7.A: Stimmrechte die zu Aktien gehören  
Subsumme A
Art des Instruments Verfalldatum Ausübungsfrist Anzahl der Stimm-
rechte, die erworben
werden können
Finanz-/sonstiges Instrument hinzufügen (§ 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018):
 

Art des Instruments Verfalldatum Ausübungsfrist Anzahl der Stimm-
rechte, die erworben
werden können
Prozentanteil
 der Stimmrechte
7.B.1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 1
BörseG 2018xi
Subsumme B.1
Art des Instruments Verfalldatum Ausübungsfrist Physisches /
Cash Settlement
Anzahl der
Stimmrechte
Finanz-/sonstiges Instrument hinzufügen (§ 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018):
 

Art des Instruments Verfalldatum Ausübungsfrist Physisches /
Cash Settlement
Anzahl der
Stimmrechte
Prozentanteil
   der Stimmrechte
7.B.2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem. § 131 Abs 1 Z 2
BörseG 2018xii
Subsumme B.2

8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:xiii

 

9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht

Datum der Hauptversammlung
Drop Down Calendar
Stimmrechte nach der Hauptversammlung:

10. Sonstige Kommentare

 
 

Ort:    am 29.03.2024

  Bestätigungscode* Test   
Bestätigungscode im oben dargestellten Bild:
 
  * Pflichfelder    
   
  _____________________________
i Bitte ankreuzen, wenn die Meldung nach Ablauf der in § 130 Abs 1 BörseG vorgesehenen Meldefrist (spätestens nach 2 Handelstagen) gemacht wird.
ii Beispiele für Sonstiges: freiwillige Meldungen, Ausübung und Verfall von Finanz-/sonstigen Instrumenten Abschluss von Syndikatsverträgen.
iii Bitte mit dem Namen der obersten natürlichen oder juristischen Person befüllen, auch wenn ausschließlich Tochterunternehmen Schwellen berührt haben.
Im Falle von Syndikaten (§ 133 Z 1 BörseG) oder gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern (§ 133 Z 7 BörseG) fügen Sie bitte sämtliche Syndikatsparteien bzw Personen, die gemeinsam vorgehen, hinzu.
iv Sitz ist der im zuständigen gesellschaftsrechtlichen Register (Ö: Firmenbuch) eingetragene Sitz.
v Bitte nennen Sie jene Aktionäre, deren direkt gehaltene Stimmrechte (Aktien) der meldepflichtigen Person unter Punkt 3 nach § 133 BörseG zugerechnet werden.
vi Falls Aktien erworben oder veräußert wurden, tragen Sie bitte das Datum des Verfügungsgeschäfts (Valutadatum) ein. Falls Finanz-/sonstige Instrumente erworben oder veräußert wurden, tragen Sie bitte das Datum des Verpflichtungsgeschäfts (zB: Handelstag, Vertragsabschluss) ein. Falls ausschließlich ein Tochterunternehmen, nicht aber die oberste kontrollierende Person eine Schwelle berührt, geben Sie bitte das jeweilige Datum an, zu dem das Tochterunternehmen die Schwelle berührt hat.
vii Bitte tragen Sie die Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten ein. Das System wird die Anteile (%) basierend auf dieser Zahl automatisch berechnen, wenn Sie die einzelnen Positionen in den Punkten 7.A., 7.B.1. und 7.B.2. eintragen.
viii Diese Positionen werden automatisch befüllt, wenn Sie die Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten und die Positionen in 7.A., 7.B.1. und 7.B.2. eintragen.
ix Falls es zuvor keine Beteiligungsmeldung der meldepflichtigen Person (Punkt 3) gab, lassen Sie dieses Feld frei.
x Bitte tragen Sie die Aktien und Finanz-/sonstigen Instrumente ein, die von der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person gehalten werden, auch wenn nur ein Tochterunternehmen eine Schwelle berührt hat.
Bei Syndikaten gem § 133 Z 1 BörseG tragen Sie bitte die zusammengerechnete Anzahl der durch alle Syndikatsparteien gehaltenen Aktien im Feld „Indirekt“ in Punkt 7.A. ein. In den Punkten 7.B.1. und 7.B.2. tragen Sie bitte die zusammengerechnete Anzahl der durch alle Syndikatsparteien gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente ein und geben Sie eine Aufschlüsselung nach Instrumenten.
xi Beispiele: Call-Optionen, Futures/Forwards mit physischem Settlement. Mehrere Instrumente der gleichen Art, die lediglich unterschiedliche Zeitpunkte bezüglich des Verfalldatums oder der Ausübungsfrist aufweisen, können zusammengefasst werden. In diesem Fall geben Sie das früheste Datum mit 'ab [Datum]' und das späteste Datum mit 'bis [Datum]' an.
xii Beispiele: Call-Optionen mit Barausgleich, CFD’s (contracts for difference). Mehrere Instrumente der gleichen Art, die lediglich unterschiedliche Zeitpunkte bezüglich des Verfalldatums oder der Ausübungsfrist aufweisen, können zusammengefasst werden. In diesem Fall geben Sie das früheste Datum mit 'ab [Datum]' und das späteste Datum mit 'bis [Datum]' pro Feld an.
xiii Bei 'Volle Kette': Bitte beginnen Sie mit der obersten kontrollierenden natürlichen Person. Falls es keine kontrollierende natürliche Person gibt, beginnen Sie bitte mit der obersten kontrollierenden juristischen Person. Bitte befüllen Sie die ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) und Finanz-/sonstigen Instrumente (%) pro Person. Falls Personen direkt und indirekt (also zusammengerechnet) Positionen unterhalb der Eingangsmeldeschwelle (siehe Fußnoten xvi und xvii) halten, so muss jedenfalls der Name und das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ befüllt werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt (also zusammengerechnet) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält. Bitte beachten Sie die unten angeführten Beispiele zur Befüllung der Tabelle.
xiv Falls Personen direkt und indirekt (also zusammengerechnet) Positionen unterhalb der Eingangsmeldeschwelle (siehe Fußnoten xvi und xvii) halten, so kann nur der Name und das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ befüllt werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt (also zusammengerechnet) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.
xv Bitte wählen Sie die Ziffer jener Person aus, die die betreffende juristische Person der jeweiligen Zeile kontrolliert.
xvi Bitte befüllen Sie die am Emittenten ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) der jeweiligen Person gem § 130 BörseG.
Falls die jeweilige Person weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält, beachten Sie bitte folgendes:
Die am Emittenten ausschließlich direkt gehaltenen Aktien sind jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 4% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Bitte beachten Sie jedoch: Gem § 130 Abs 1 BörseG können die Emittenten in ihrer Satzung zusätzlich noch eine Anteilsschwelle von 3% als relevante Eingangschwelle festsetzen. Als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung ist diese Satzungsbestimmung auf der Webseite des Emittenten zu veröffentlichen und der FMA mitzuteilen. In diesem Fall sind die ausschließlich direkt gehaltenen Aktien (%) der jeweiligen Person jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 3% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.
xvii Bitte befüllen Sie die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente (%) der jeweiligen Person gem § 131 BörseG.
Falls die jeweilige Person weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält, beachten Sie bitte folgendes:
Die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente sind jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 4% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Bitte beachten Sie jedoch: Gem § 130 Abs 1 BörseG können die Emittenten in ihrer Satzung zusätzlich noch eine Anteilsschwelle von 3% als relevante Eingangsschwelle festsetzen. Als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung ist diese Satzungsbestimmung auf der Webseite des Emittenten zu veröffentlichen und der FMA mitzuteilen. In diesem Fall sind die ausschließlich direkt gehaltenen Finanz-/sonstigen Instrumente (%) der jeweiligen Person jedenfalls anzugeben, wenn die Person der jeweiligen Zeile direkt und indirekt (also zusammengerechnet) zumindest 3% oder mehr in Aktien gem §§ 130 und 133 BörseG, in Finanz-/sonstigen Instrumenten gem § 131 BörseG oder in beiden zusammengerechnet (Total) gem § 132 BörseG hält. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch, stets die direkt gehaltenen Positionen anzugeben, auch wenn die betreffende Person direkt und indirekt weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält.

  Beispiele zur Befüllung von Punkt 8 (Kette der kontrollierten Unternehmen)

Beispiel 1:
Beispiel 1

Bitte befüllen Sie die Tabelle wie folgt:

Ziffer Name Direkt kontrolliert
durch Ziffer
Aktien Finanz-/sonstige
Instrumente
Total
1  Max Mustermann
2  A AG 1 6,00% 2,00% 8,00%
3  B GmbH 2 2,50% 2,50%
 
Erklärung:

1. Zeile: Max Mustermann kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Max Mustermann hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Spalten frei.
2. Zeile: A AG wird direkt kontrolliert durch Max Mustermann (= Ziffer 1 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „1“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. A AG hält direkt 6% in Aktien und 2% in Finanzinstrumenten.
3. Zeile: B GmbH wird kontrolliert durch A AG (= Ziffer 2 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „2“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. B GmbH hält direkt 2,5% in Finanzinstrumenten. Da B GmbH direkt und indirekt in Aktien (§§ 130, 133 BörseG), in Finanz-/sonstigen instrumenten (§ 131) oder Total (§ 132) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält (siehe Fußnoten xvi und xvii), muss ihre Position nicht eingetragen werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch die Finanzinstrumente im Ausmaß von 2,5% einzutragen, auch wenn sie unter der Eingangsmeldeschwelle liegen.
 

Beispiel 2:
Beispiel 2

Bitte befüllen Sie die Tabelle wie folgt:

Ziffer Name Direkt kontrolliert
durch Ziffer
Aktien Finanz-/sonstige
Instrumente
Total
1  Max Mustermann
2  Erika Musterfrau
3  A AG 1 16,00% 2,00% 18,00%
4  B GmbH 3 2,50% 2,50%
5  X AG 2
6  Y GmbH 5 20,00% 20,00%
 
Erklärung:

1. Zeile: Max Mustermann kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Max Mustermann hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
2. Zeile: Erika Musterfrau kann als natürliche Person von keiner anderen Person kontrolliert werden. Lassen Sie das Feld „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ daher bitte leer. Erika Musterfrau hält direkt keine Aktien oder Finan-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
3. Zeile: A AG wird direkt kontrolliert durch Max Mustermann (= Ziffer 1 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „1“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. A AG hält direkt 16% in Aktien und 2% in Finanzinstrumenten.
4. Zeile: B GmbH wird kontrolliert durch A AG (= Ziffer 3 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „3“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. B GmbH hält direkt 2,5% in Finanzinstrumenten. Da B GmbH direkt und indirekt in Aktien (§§ 130, 133 BörseG), in Finanz-/sonstigen Instrumenten (§ 131) oder Total (§ 132) weniger als die Eingangsmeldeschwelle hält (siehe Fußnoten xvi und xvii), muss ihre Position nicht eingetragen werden. Aus Transparenzgründen empfiehlt die FMA jedoch die Finanzinstrumente im Ausmaß von 2,5% einzutragen, auch wenn sie unter der Eingangsmeldeschwelle liegen.
5. Zeile: X AG wird direkt kontrolliert durch Erika Musterfrau (= Ziffer 2 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „2“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. X AG hält direkt keine Aktien oder Finanz-/sonstigen Instrumente. Lassen Sie daher die restlichen Felder leer.
6. Zeile: Y GmbH wird direkt kontrolliert durch X AG (= Ziffer 5 in der Tabelle). Tragen Sie daher bitte „5“ in der Spalte „Direkt kontrolliert durch Ziffer“ ein. Y GmbH hält direkt 20% in Aktien.