FMA - Kontaktformular
Rechtsanfragen zu FinTech-Modellen

Sie möchten ein FinTech betreiben oder neue Technologien nutzen und haben hierzu konkrete aufsichtsrechtliche Fragen? Die FMA ist bemüht, Ihrem Anliegen ehestmöglich nachzukommen. Zu Fragestellungen wie Konzessionspflicht, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäschevorschriften, Ablauf von FMA-Verfahren und Kosten koordinieren wir für FinTech-Themen zentral die unterschiedlichen Stellen in der Behörde. Das ist uns nur möglich, wenn Sie uns Ihr Geschäftsmodell im Detail schildern. Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld kann dies nicht ersetzen, jedoch aufsichtsrechtliches Feedback zu Ihrem konkreten Vorhaben anbieten. Um eine möglichst rasche Beantwortung Ihrer Anfrage gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie Folgendes zu beachten:
  • Dieses Kontaktformular richtet sich an nicht konzessionierte Personen bzw. Unternehmen. Bereits konzessionierte Unternehmen bitten wir, ihre Anfrage an ihre jeweilige Ansprechperson zu richten (SPOC für Institute bzw. zuständige Abteilung der Versicherungsaufsicht für Versicherungen).
  • Bitte lesen Sie vor Kontaktaufnahme den Beitrag HTML Financial Innovation und FinTech. Das Kontaktformular fragt eine Selbsteinschätzung ab.
  • Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von konzessionspflichtigen Geschäften ohne die erforderliche Konzession verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert ist. Gleiches gilt für die unbefugte Ausübung von Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen (ua die Versicherungsvermittlung oder gewerbliche Vermögensberatung). Eine Prospektpflichtverletzung ist sogar gerichtlich strafbar. Fragen Sie daher bitte vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit an.
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